Testament
Mit einem Testament kann die gesetzliche Erbfolge, mit Ausnahme feststehender Pflichtanteile,außer Kraft gesetzt werden. Das öffentliche Testament wird von einem Notar errichtet. Dabei kann der Erblasser seinen letzten Willen mündlich erklären oder eine, offene oder verschlossene, Schrift mit der Erklärung überreichen, dass sie seinen letzten Willen enthalte. Das eigenhändige Testament wird ohne Hinzuziehung eines Notars allein durch eine vom Erblasser eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichtet.
Die Form
Ein Testament muss handschriftlich und eigenhändig erstellt sein. Sinnvoll ist es meist, einen Anwalt oder Notar zu Rate zu ziehen.