Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wir haben Ihnen hier Fragen & Antworten zusammengestellt, die im Zusammenhang mit dem Thema Tod, Sterben und Begräbnis oft gestellt werden.
- Führt die Trauerbegleitung Aengenendt auch Bestattungen und Vorsorgen außerhalb von Wachtendonk-Wankum aus?
- Wie kann ich meine Bestattung regeln wenn ich alleinstehend bin?
- Wer muss sich um die Bestattung eines Angehörigen kümmern?
- In welchem Zeitraum muss eine Bestattung in NRW durchgeführt werden?
- Wie lange darf ein verstorbener zu Hause bleiben?
- Welche Dokumente brauche ich bei einem Trauerfall?
- Was muss ich im Trauerfall tun?
- Warum braucht man sowohl bei der Feuer- als auch bei der Erdbestattung einen Sarg?
Führt die Trauerbegleitung Aengenendt auch Bestattungen und Vorsorgen außerhalb von Wachtendonk-Wankum aus?
Ja. Wir führen Bestattungen und Vorsorgen im gesamten Kreis Viersen und Kreis Kleve durch.
Wir sind aber auch in ganz NRW oder Deutschland sowie im Ausland für sie tätig.
Wie kann ich meine Bestattung regeln wenn ich alleinstehend bin?
Sie können einen Bestattungsvorsorgevertrag bei uns abschließen. In diesem werden alle Ihre Wünsche berücksichtigt. Sprechen sie uns gerne jederzeit an und wir vereinbaren ein persönliches Treffen.
Wer muss sich um die Bestattung eines Angehörigen kümmern?
Laut Paragraph 8 BestG NRW sind folgende Personen in nachstehender Rangfolge zur Bestattung verpflichtet.
- Ehegatten
- Lebenspartner
- Volljährige Kinder
- Eltern
- Volljährige Geschwister
- Großeltern
- Volljährige Enkelkinder
In welchem Zeitraum muss eine Bestattung in NRW durchgeführt werden?
Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von zehn Tagen durchgeführt werden. Unter bestimmten Umständen kann eine Verlängerung der Frist beantragt werden.
Wie lange darf ein verstorbener zu Hause bleiben?
Der Verstorbene darf bis zu 36 Stunden nach dem Tode zu Hause bleiben.
Welche Dokumente brauche ich bei einem Trauerfall?
- Personalausweis
- Todesbescheinigung vom Arzt
- Personenstandsurkunden
- bei Ledigen: Geburtsurkunde, bei Verheirateten: Heiratsurkunde
- bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Krankenversichertenkarte
- Private Sterbegeldversicherungen, Nachbarschaftshilfevereine (falls vorhanden)
- Rentennummer
- Angaben zu betrieblichen Renten
- Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist.
Was muss ich im Trauerfall tun?
Benachrichtigen sie einen Arzt.
Ein Arzt muss den Tod feststellen und eine Todesbescheinigung ausstellen.
Dies übernimmt in der Regel der Hausarzt. Sollte dieser nicht zu erreichen sein, kann man auch die Notdienstpraxis Kreis Viersen unter der Nummer 0180 / 211 23 33 verständigen.
Bei einem Notfall erreichen sie den Notruf unter 112.
In Krankenhäusern oder Pflegeheimen übernimmt dies das Pflegepersonal.
Informieren Sie uns.
Sie erreichen uns jederzeit unter der Telefonnummer 02836 / 7201. Wir besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen. Dabei vereinbaren wir ein persönliches Treffen in unserem Bestattungshaus oder gerne auch bei Ihnen zu Hause, wobei wir in aller Ruhe ihre Fragen besprechen.
Benachrichtigen sie Familie und Freunde.
Warum braucht man sowohl bei der Feuer- als auch bei der Erdbestattung einen Sarg?
Um den natürlichen Zersetzungsprozess von Verstorbenen im Erdreich zu gewährleisten, bedarf es eines luftumschlossenen Bereichs, der durch den Sarg ermöglicht wird. Vergleiche insbesondere mit islamischen Ländern und der Bestattung im Leinentuch missachten die Tatsache, dass es in vielen Ländern gänzlich andere Bodenbeschaffenheiten und klimatische Verhältnisse gibt. Auch bei der Kremation ist ein Sarg unabdingbare Voraussetzung, denn das Sargholz sorgt einerseits beim Verbrennungsvorgang für das Erreichen der erforderlichen Hitze, andererseits verbietet sich ein Verzicht auf einen Sarg auch unter dem Aspekt der Würde des Verstorbenen.