Was ist zu tun im Trauerfall?
Bitte benachrichtigen sie einen Arzt
Ein Arzt muss den Tod feststellen und eine Todesbescheinigung ausstellen. Dies übernimmt in der Regel der Hausarzt. Sollte dieser nicht zu erreichen sein, kann man auch die Notdienstpraxis unter der Nummer 0180 / 211 23 33 verständigen.
Bei einem Notfall erreichen Sie den Notruf unter der Nummer 112. In Krankenhäusern oder Pflegeheimen übernimmt diese Aufgabe das Pflegepersonal.
Informieren Sie Ihren Bestatter des Vertrauens.
Kontaktieren Sie uns gerne. Sie erreichen uns jederzeit unter der Telefonnummer 02836 / 72 01. Wir besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen. Dabei vereinbaren wir ein persönliches Treffen in unserem Bestattungshaus oder gerne auch bei Ihnen zu Hause, wo wir in aller Ruhe die weiteren Schritte besprechen.
Persönliches Gespräch
Für unser persönliches Gespräch mit Ihnen können Sie einige Dokumente zusammenstellen.
Für unser persönliches Gespräch mit Ihnen können Sie einige Dokumente zusammenstellen
- Familienstammbuch
- Geburtsurkunden (bei Ledigen)
- Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
- Ausweis der/des Verstorbenen
- Krankenversichertenkarte